Teilnahme am Innovationspreis

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Unternehmen der Maschinen-, Software- und Zulieferindustrie der Betonfertigteilbranche und Forschungseinrichtungen mit innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen. Die Einreichenden müssen über das Urheber- bzw. Nutzungsrecht verfügen.

Wo und bis wann können Sie sich bewerben?

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens 10. Februar 2024 an:

stefanie.blank@betonservice.de

FBF Betondienst GmbH
InnovationsPREIS Betonbauteile 2024
Gerhard-Koch-Str. 2+4
73760 Ostfildern

Wie geht es nach Ihrer Bewerbung weiter?

Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine unabhängige Jury, die mehrheitlich entscheidet. Die Entscheidung wird in einer nicht-öffentlichen Sitzung getroffen. 

Ihre Bewerbung wird nach folgenden drei Kriterien bewertet:

  • Innovationsgrad und Kreativität Ihres Vorschlages
  • Relevanz für die Betonfertigteilindustrie bzw. für deren Kernprozesse
  • Markt- und Anwendungspotenzial
Welche Bewerbungsunterlagen sind erforderlich?
Mit dem Bewerbungsformular beschreiben Sie bitte die eingereichte Innovation und den dadurch erzielten technischen Fortschritt. Sofern erläuternde
Unterlagen wie Bilder, Gutachten, Zulassungen, Artikel aus Fachzeitschriften und / oder Anwendungsberichte von Kunden vorliegen, können Sie diese
als Dateien zur Bewerbung hinzufügen.
Preisverleihung

Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung der 68. BetonTage am 14. Mai 2024 im Congress Centrum im Maritim Hotel Ulm.

Die Preisträger sind berechtigt, die prämierte Innovation mit der Auszeichnung zu kennzeichnen, solange diese unverändert auf dem Markt angeboten wird.

Haben Sie weitere Fragen?

Fragen zum Innovationspreis beantwortet Ihnen:

Stefanie Blank
Tel. 0711 32732-326
stefanie.blank@betonservice.de

Teilnahmebedingungen

Die Bewerbungsunterlagen müssen digital und in Deutsch eingereicht werden. Die Marktreife der Innovation muss
zwischen 2021 und 2024 liegen.

Mit dem Bewerbungsformular wird die eingereichte Innovation sowie der dadurch erzielte technische Fortschritt beschrieben. Sofern erläuternde Unterlagen wie Gutachten, Zulassungen, Artikel aus Fachzeitschriften, Anwendungsberichte von Kunden, etc. vorliegen, können diese der Bewerbung als PDF-Dateien hinzugefügt werden.


Die vollständigen Bewebungsunterlagen müssen bis spätestens 10.02.2024 vorliegen.


Bei Rückfragen erreichen Sie uns wie folgt:
Tel. +49 711 32732-326
stefanie.blank@betonservice.de

Bewertungskriterien
  • Innovationsgrad und Kreativität des Vorschlages
  • Relevanz für die Betonfertigteilindustrie bzw. für die Kernprozesse der Branche
  • Markt- und Anwendungspotenzial
Jury

Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine unabhängige Jury. Die Jury entscheidet mehrheitlich in einer nicht-öffentlichen Sitzung. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Verleihung des Innovationspreises

Der Preis wird gemeinsam von der FBF Betondienst GmbH, Veranstalter der BetonTage, und der Fachzeitschrift BFT INTERNATIONAL Betonwerk + Fertigteil-Technik verliehen.

Es besteht kein Zwang zur Prämierung, ebenso kann der Preis bei Vorliegen gleichwertiger Arbeiten nach Ermessen der Jury geteilt werden. Die Gewinner des Innovationspreises 2024 werden im Rahmen der Eröffnung der 68. BetonTage bekannt gegeben und erhalten die Auszeichnung in Form einer Urkunde.

Publizierung

Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt durch Veröffentlichung in der Fachzeitschrift BFT International Betonwerk + Fertigteil-Technik sowie im Internet unter www.innovationspreis-betonbauteile.de. Die Bewerber erklären sich mit dem honorarfreien Abdruck ihres Projektes einverstanden. Die Preisträger haben das Recht zur werblichen Nutzung der Auszeichnung.

Haftungsausschluss

Die Einreichenden erklären, dass der Bewerbungsgegenstand nicht Gegenstand einer schutzrechtlichen Auseinandersetzung ist, dass sie über das Urheber- bzw. Nutzungsrecht verfügen und durch die Veröffentlichung des Bewerbungsgegenstandes keine Rechte Dritter verletzt werden. Die FBF Betondienst GmbH wird insofern von Ansprüchen Dritter freigestellt.